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Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren)
- Dokumentationsstand: 5.3.96
- Ab Lizenztyp: Buchhaltung
- Benutzerrechte: Rechteliste > Rechnungswesen > Eingangsrechnung > Dialogrecht
- Kein Modul
Grundsätze zu Reverse Charge
Das Reverse-Charge-Verfahren kommt nur zur Anwendung, wenn sowohl der Rechnungsaussteller (= Erbringer der Leistung) als auch der Leistungsempfänger (= Rechnungsempfänger) ein Unternehmer ist und über bestimmte Leistungen abgerechnet wird. Die Vorgaben, für welche Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, finden Sie in Paragraph 13b UStG sowie näher beschrieben in verschiedenen Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
Beispiel: Ein in der Schweiz ansässiger Unternehmer erbringt für Ihr Unternehmen in Deutschland umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen. Dafür rechnet er 10.000 Euro netto – also ohne Umsatzsteuerausweis – ab. Da nach Paragraph 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG für Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers das Reverse-Charge-Verfahren gilt, müssen Sie die Umsatzsteuer ausrechnen – hier 1.900 Euro – und nach Paragraph 13b Abs. 5 UStG als Schuldner ans Finanzamt abführen.
Voraussetzung für das Reverse-Charge-Verfahren: Ihnen liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor, auf welcher auf das Reverse-Charge-Verfahren hingewiesen wird. Ihre eigene USt. ID. ist, neben der ID des Rechnungsstellers, auf der Rechnung angegeben
In diesem Fall sind zwei Steuersätze zu verbuchen. Die Konten im SKR03 sind hierfür 1577 bzw. 1578 für die Vorsteuer und 1785 bzw. 1787 für die Umsatzsteuer und im SKR04 1407 für die Vorsteuer und 3837 für die Umsatzsteuer (die genauen Konten erfragen Sie bitte bei Ihrem steuerlichen Berater).
Hier ein Screenshot im Dialog Rechnungswesen > Eingangsrechnungen
Die Einstellung "Automatikkonto" wird für alle Positionen, die am Reverse-Charge-Verfahren teilnehmen, ignoriert.
Wenn Sie auf der Position einen Steuersatz ungleich 0 % angeben und das Reverse-Charge-Verfahren aktivieren, wird dieser Steuersatz für die Buchung nicht berücksichtigt. Die Steuerbuchung verhält sich dann so, als hätten Sie eine Steuer von 0% angegeben.
Der BU-Schlüssel (Steuerschlüssel) der Buchung wird aus den Einstellungen für den Prozentsatz 0%, Vorsteuer Steuerschlüssel EU gewonnen.
Die Steuerbuchung erhält als Gegenkonto das Vorsteuer EU Konto des Steuerprozentsatzes 0%.
Die Steuerbuchung erhält als Konto das Mehrwertsteuer EU Konto des Steuerprozentsatzes 0%.